Die Raumordnung soll für das gesamte Bundesgebiet eine ausgewogene Siedlungs- und Freiraumstruktur und die Berücksichtigung der Natur gewährleisten.
Leitvorstellung bei der Erfüllung dieser Aufgabe ist nach dem Raumordnungsgesetz "eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt."
Die Organisation der Siedlungsgebiete wird vor allem durch das Bundesbaugesetz geregelt. Seine Regelungen betreffen die Gestalt, Struktur und Entwicklung des besiedelten Raumes und die “Bewohnbarkeit” der Städte und Dörfer. Es definiert die wichtigsten städteplanerischen Instrumente, die den Gemeinden zur Verfügung stehen.
Bei der Erteilung einer Baugenehmigung sind von der zuständigen Behörde daher nicht nur die bauordnungsrechtlichen Aspekte des Vorhabens zu prüfen, sondern auch die Regelungen des Bundesbaugesetzes.
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