Das Kommunalrecht besteht aus einer Vielzahl von Gesetzen und gesetzlichen Regelungen, welche die Kommune/Gemeinde direkt betreffen.
Eine Kommune ist ihrer Rechtsnatur nach eine Gebietskörperschaft. Als juristische Person des öffentlichen Rechts haben sie natürliche oder juristische Personen als Zwangsmitglieder. Jeder Bürger, welcher in dem Gemeindegebiet lebt, ist daher Mitglied der Gemeinde.
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sind die Gemeinden für alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zuständig.
Die Gemeinden haben vor allem die Grundversorgung mit Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge sicherzustellen. Die öffentliche Daseinsvorsorge umfasst die Schulen, kulturelle Einrichtungen, den öffentlicher Personennahverkehr, Sport und die Ver- und Entsorgung.
Die Gemeinden können diese Aufgaben aber nur in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit erfüllen. Die Erledigung von Aufgaben, die darüber hinausgehen, können auch von der nächst höheren Ebene (Landkreis/Kreis, Zweckverband, Landschaftsverband) übernommen werden.
Den Gemeinden werden hierneben auch vom Bund oder den Bundesländern Ausgaben übertragen.
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