Besonderes Verwaltungsrecht
Die Aufgaben des Staates sind vielfältig und so auch die Tätigkeitsfelder der öffentlichen Verwaltung.
Das besondere Verwaltungsrecht ergänzt und modifiziert die Regelungen des allgemeinen Verwaltungsrechts für die unterschiedlichen öffentlichen Aufgaben der Verwaltung. Regelungen hierzu finden sich sowohl in Bundes- als auch in Landesgesetzen. Das Umweltrecht, das Planungsrecht und das Gewerberecht sind hierbei vorrangig auf Bundesebene geregelt. Landesrechtlich sind vor allem die Regelungen im Bereich der Gefahrenabwehr und dem Kommunalrecht.
Die öffentlichen Aufgaben und damit die Regelungen des besonderen Verwaltungsrechts betreffen folgende Gebiete:
Kanzlei-Direktsuche
Aktuelle Neuigkeiten
4.März: Die Bezeichnung eines Perlweins als „Paradie-Secco” darf nicht untersagt werden. Dies hat das ...
3.Februar: Dies entschied der BayVGH aufgrund eines Normenkontrollantrags zweier von der Verordnung der Stadt ...
15.Januar: Einer der sich am hartnäckigsten haltenden Rechtsirrtümer ist der, trotz Bestehen eines ...