Die Aufgaben des Staates sind vielfältig und so auch die Tätigkeitsfelder der öffentlichen Verwaltung.
Das besondere Verwaltungsrecht ergänzt und modifiziert die Regelungen des allgemeinen Verwaltungsrechts für die unterschiedlichen öffentlichen Aufgaben der Verwaltung. Regelungen hierzu finden sich sowohl in Bundes- als auch in Landesgesetzen. Das Umweltrecht, das Planungsrecht und das Gewerberecht sind hierbei vorrangig auf Bundesebene geregelt. Landesrechtlich sind vor allem die Regelungen im Bereich der Gefahrenabwehr und dem Kommunalrecht.
Die öffentlichen Aufgaben und damit die Regelungen des besonderen Verwaltungsrechts betreffen folgende Gebiete:
3.Februar
Mit Urteil vom 26.01.2012 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass ein Beamter, der in einem Personalauswahlverfahren eine ernsthafte ... mehr
19.Januar
Das Verwaltungsgericht Kassel entschied mit Urteil vom 17.01.2012, dass einem Jugendlichen aus einer Schulverweigerer-Familie zu Recht die ... mehr
17.Januar
Das Verwaltungsgericht Köln entschied mit Urteil vom 12.01.2012, dass die kommunale Eigengesellschaft als Bauherrin die Kosten für die ... mehr