Grundsätze des Verwaltungsrechts
Das Verwaltungsrecht wird getragen von 3 Grundsätzen, nach welchen sich die Tätigkeit der Organe im Verwaltungsverfahren richtet:
- Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes
- Für jedes Handeln der öffentlichen Verwaltung muss eine gesetzliche Grundlage vorhanden sein.
- Grundsatz des Vorrang des Gesetzes
- Die öffentliche Verwaltung darf nicht entgegen der gesetzlichen Regelungen handeln.
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Das Handeln der öffentlichen Verwaltung darf nicht stärker in die Rechte der Bürger eingreifen, als es der Zweck der Handlung erfordert.
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