Grundsätze des Verwaltungsrechts

Grundsätze im allgemeinen VerwaltungsrechtDas Verwaltungsrecht wird getragen von 3 Grundsätzen, nach welchen sich die Tätigkeit der Organe im Verwaltungsverfahren richtet:

Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes
Für jedes Handeln der öffentlichen Verwaltung muss eine gesetzliche Grundlage vorhanden sein.
Grundsatz des Vorrang des Gesetzes
Die öffentliche Verwaltung darf nicht entgegen der gesetzlichen Regelungen handeln.
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Das Handeln der öffentlichen Verwaltung darf nicht stärker in die Rechte der Bürger eingreifen, als es der Zweck der Handlung erfordert.

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