Grundsätze des Verwaltungsrechts

Grundsätze im allgemeinen VerwaltungsrechtDas Verwaltungsrecht wird getragen von 3 Grundsätzen, nach welchen sich die Tätigkeit der Organe im Verwaltungsverfahren richtet:

Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes
Für jedes Handeln der öffentlichen Verwaltung muss eine gesetzliche Grundlage vorhanden sein.
Grundsatz des Vorrang des Gesetzes
Die öffentliche Verwaltung darf nicht entgegen der gesetzlichen Regelungen handeln.
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Das Handeln der öffentlichen Verwaltung darf nicht stärker in die Rechte der Bürger eingreifen, als es der Zweck der Handlung erfordert.

Neuigkeiten im Verwaltungsrecht

Anspruch auf Schadensersatz bei rechtswidriger Beförderungsentscheidung

3.FebruarAnspruch auf Schadensersatz bei rechtswidriger Beförderungsentscheidung Mit Urteil vom 26.01.2012 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass ein Beamter, der in einem Personalauswahlverfahren eine ernsthafte ... mehr

Kein Anspruch eines Schulverweigerers auf Aufnahme in Realschule zu Beginn des zweiten Halbjahres

19.JanuarKein Anspruch eines Schulverweigerers auf Aufnahme in Realschule zu Beginn des zweiten Halbjahres Das Verwaltungsgericht Kassel entschied mit Urteil vom 17.01.2012, dass einem Jugendlichen aus einer Schulverweigerer-Familie zu Recht die ... mehr

Kosten für Verlegung von Telekommunikationsleitungen beim Kölner U-Bahn-Bau muss Bauherrin tragen

17.JanuarKosten für Verlegung von Telekommunikationsleitungen beim Kölner U-Bahn-Bau muss Bauherrin tragen Das Verwaltungsgericht Köln entschied mit Urteil vom 12.01.2012, dass die kommunale Eigengesellschaft als Bauherrin die Kosten für die ... mehr

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