Allgemeines Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt einerseits die allgemeinen Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und dessen Bürger. Darüber hinaus wird die Organisation und Handlungsform der staatlichen Organe und der Ablauf von Verwaltungsverfahren geregelt.
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Aktuelle Neuigkeiten
Bezeichnung "Paradiesecco" ist nicht irreführrend
4.März: Die Bezeichnung eines Perlweins als „Paradie-Secco” darf nicht untersagt werden. Dies hat das ...
Eine Sperrzeitverordnung, die den Sperrzeitbeginn für die Abgabe von Speisen und Getränken über die Straße auf 1 Uhr vorverlegt, ist rechtswidrig.
3.Februar: Dies entschied der BayVGH aufgrund eines Normenkontrollantrags zweier von der Verordnung der Stadt ...
Trotz ausländischem Führerschein: Keine Berechtigung zum Führen eines KFZ im Inland
15.Januar: Einer der sich am hartnäckigsten haltenden Rechtsirrtümer ist der, trotz Bestehen eines ...