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Das Verwaltungsrecht ist Teil des Öffentlichen Rechts und enthält die Normen der vollziehenden Gewalt. Es regelt hierdurch die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben durch die Organe des Staates.
Das Verwaltungsrecht organisiert in diesem Zusammenhang den Aufbau und die Aufgaben der Organe der Verwaltung, die Rechtsbeziehungen dieser Institutionen untereinander und die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger.
Das Verwaltungsrecht wird unterteilt in das allgemeine und das besondere Verwaltungsrecht.
Das allgemeine Verwaltungsrecht enthält die Regelungen über den Aufbau und die Organisation der Organe, die Handlungsformen der Organe und den Ablauf des Verwaltungsverfahrens. Die Regelungen des allgemeinen Verwaltungsrechts gelten in jedem Verwaltungsverfahren.
Das besondere Verwaltungsrecht ergänzt und modifiziert die Regelungen des allgemeinen Verwaltungsrechts für die unterschiedlichen öffentlichen Aufgaben der Verwaltung (z.B. Baurecht, Polizeirecht, Ausländerrecht, Straßenverkehrsrecht).
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